Wie Ihre Stellenanzeige Sie gegen Ghosting schützten kann

Wie Ihre Stellenanzeige Sie gegen Ghosting schützten kann

Möglicherweise ist es Ihnen schon einmal passiert, dass ein Bewerber, der sich anfänglich interessiert gezeigt hat, plötzlich nichts mehr von sich hören ließ. Obwohl er Ihnen seine Bewerbung hat zukommen lassen, reagierte er nicht auf Ihre telefonische Rückmeldung oder die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Oder er erschien zwar zum persönlichen Gespräch, tauchte dann aber unvermittelt unter und war nicht mehr erreichbar. Diese Verhaltensweise ist nicht nur ärgerlich, sie verzögert darüber hinaus Ihren Recruiting Prozess unnötig und kostet Sie wertvolle Zeit. Was Bewerber zu einem solchen Vorgehen veranlasst und wie Ihre Stellenanzeige Sie gegen das sogenannte Ghosting schützen kann, lesen Sie im folgenden Artikel.

Inhaltsverzeichnis

Was Bewerber zum Ghosting veranlasst

Die meisten Jobsuchenden würden wohl vermuten, dass Ghosting ein Phänomen ist, das allenfalls vonseiten des Arbeitgebers ausgeht. Tatsächlich ist es in der Vergangenheit – als es Unternehmen noch mühelos gelang, ihre offenen Stellen zu besetzen – immer wieder vorgekommen, dass Personalentscheider darauf verzichteten, Kandidaten über den Stand ihrer Bewerbung zu informieren oder ihnen eine Absage zu erteilen. Doch die Zeiten haben sich gewandelt. Angesichts des vorherrschenden Fachkräftemangels suchen heute viele Unternehmen händeringend nach gut ausgebildeten Kräften. Diese wissen um ihre Begehrtheit und drehen den Spieß mittlerweile um. Da die meisten von ihnen bereits in gut bezahlten und spannenden Positionen beschäftigt sind, verspüren sie in der Regel keinen Wechseldruck und testen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt gerne unverbindlich aus.

Sie versenden ihre Bewerbungen an Unternehmen mit offenen Vakanzen, die ihnen passend erscheinen und warten gelassen die Resonanz ab. Oftmals sehen sie keine Veranlassung dazu, auf die Kontaktversuche von Personalabteilungen zu reagieren, da sie ohnehin nicht wirklich an der offenen Stelle interessiert sind oder aber weitaus bessere Jobangebote vorliegen haben. Es gibt aber auch Bewerber, die irgendwann im Laufe des Recruiting Prozesses für sich die Erkenntnis gewinnen, dass die Position, auf die sie sich beworben haben, ihnen doch nicht zusagt. Einige von ihnen sind schlicht zu bequem, um dem suchenden Unternehmen abzusagen, andere können den notwendigen Mut zur Ehrlichkeit nicht aufbringen. Die Folge: Sie gehen einfach auf Tauchstation.

Die Stellenanzeige als Mittel gegen Ghosting

Nun fragen Sie sich vermutlich, auf welche Weise Ihre Stellenanzeige Sie gegen Ghosting schützen kann. Wenn man bedenkt, dass eine Stellenanzeige Bewerber regelrecht zum Ghosting verführen kann, gilt es die Gründe hierfür zu ermitteln und weitestgehend auszuschalten. Wie Ihnen das gelingen kann?

Ein Jobtitel, der sehr allgemein wirkt und nicht so recht durchblicken lässt, um welche Position in Ihrem Unternehmen es sich genau handelt, kann Kandidaten dazu verleiten, sich einfach auf Verdacht zu bewerben. Stellen sie im Nachhinein fest, dass die Vakanz nicht ihren Vorstellungen oder Qualifikationen entspricht, könnten sie mit Ghosting reagieren.

Auch das Anforderungsprofil in Ihrer Stellenanzeige kann ein Grund dafür sein, dass Bewerber, die sich anfangs interessiert zeigen, sich nach einem ersten gemeinsamen Telefonat oder gar nach dem Vorstellungsgespräch nicht mehr melden. Stellen sie hierbei nämlich fest, dass ihr frisch gewonnener Eindruck sich nicht mit der Erwartung deckt, die durch die in der Anzeige formulierten Anforderungen hervorgerufen wurde, verzichten sie womöglich auf einen weiteren Kontakt mit Ihrer Personalabteilung.

Kandidaten, die einer Anzeige nicht oder nur unzureichend entnehmen können, welche Aufgaben den zukünftigen Stelleninhaber erwarten, werden vermutlich nicht davor zurückschrecken, dennoch aus Neugier eine Bewerbung zu versenden. Allerdings werden sie, sofern sie von mehreren Unternehmen eine positive Rückmeldung erhalten, vermutlich erst einmal auf diejenigen reagieren, deren Vakanzen der Beschreibung nach ihnen am ehesten zusagen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass sie erst im weiteren Verlauf des Recruiting Prozesses enttäuscht feststellen, dass die Aufgaben, die Sie zwar für sie vorgesehen, aber nicht von vornherein klar kommuniziert haben, sich nicht mit ihren Wünschen decken. Auch in diesem Fall ist Ghosting durch den Bewerber eine mögliche Folge.

Was haben Sie qualifizierten Kandidaten Besonderes zu bieten und haben Sie diese Benefits in Ihrer Stellenanzeige erwähnt? Wenn nicht, werden Sie bei Ihren Bewerbern möglicherweise keinen nachhaltig positiven Eindruck hinterlassen haben. Diese werden sich, sofern sie vielversprechendere Einladungen zu Gesprächen erhalten, lieber diesen widmen und sich möglicherweise noch nicht einmal die Mühe machen, Sie darüber zu informieren, dass sie sich für einen anderen Arbeitgeber entscheiden haben.

Ganz gleich, welcher Branche Sie angehören und ob Sie Dienstleister, Hersteller oder Händler sind, einige prägnante Informationen über Ihr Unternehmen gehören in jedem Fall in Ihre Stellenanzeige. Gut ist es, wenn diese Sie unverwechselbar erscheinen lassen und bei Bewerbern den Wunsch erwecken, ausgerechnet für Sie arbeiten zu wollen. Anderenfalls laufen Sie Gefahr, in der Masse der Ihres Wunschkandidaten angeschriebenen Unternehmen unterzugehen und geghostet zu werden.

Visuelle Eindrücke bleiben uns Menschen häufig lange in Erinnerung. Diesen Vorteil können Sie für sich nutzen und Ihre Stellenanzeige so gestalten, dass Bewerber sich von ihr optisch angesprochen fühlen und sie im Gedächtnis behalten. Dies erreichen Sie beispielsweise durch den geschmackvollen Einsatz Ihrer Unternehmensfarben oder auch durch Bilder, die Ihr Kerngeschäft repräsentieren oder unmittelbar auf die spannenden Aufgaben Ihrer offenen Stelle hindeuten. Auch auf diese Weise minimieren Sie die Gefahr von Ghosting.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, eine Stellenanzeige zu erstellen, die bei Bewerbern nicht nur ein erstes latentes Interesse weckt, sondern sie regelrecht begeistert. Durch unser Jobbörsen Multiposting Verfahren sorgen wir zudem für eine erfolgversprechende Reichweite Ihrer Anzeige.

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Ich freue mich auf unser Kennenlernen!

Ihr Ralph Adrian
Experte für Online-Stellenanzeigen bei Personalturm

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