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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Personalturm GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 1, 04109 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Adrian (nachfolgend "Serviceanbieter") und den Nutzern der Recruiting-Software (nachfolgend "Anwender" oder "Kunde").

1.2 Die Anwendung von Personalturm (nachfolgend "Software") ist ein cloudbasiertes Portal, das unter der URL app.personalturm.de erreichbar ist. Die Software richtet sich an Unternehmen, die offene Stellen ausschreiben möchten und ihre Recruitingprozesse optimieren wollen.

1.3 Die Software wurde speziell für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) entwickelt und richtet sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

1.4 Für die Nutzung der Software gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Serviceanbieter ihrer Geltung unmittelbar im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss in dokumentierter Form zugestimmt hat.

1.5 Die Software besteht aus einem Basismodul und verschiedenen optionalen Zusatzmodulen (insbesondere Multiposting, Karriereseiten, Bewerbermanagement und weitere). Für jedes dieser Zusatzmodule gelten ergänzend zu diesen AGB die jeweiligen modul-spezifischen Nutzungsbedingungen, die unter https://personalturm.de/nutzungsbedingungen_multiposting.php abrufbar sind und dem Anwender vor Buchung des entsprechenden Moduls zugänglich gemacht werden. Diese modul-spezifischen Nutzungsbedingungen konkretisieren die Rechte und Pflichten in Bezug auf das jeweilige Modul. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den modul-spezifischen Nutzungsbedingungen haben die entsprechenden modul-spezifischen Nutzungsbedingungen jeweils Vorrang.

2. Leistungsbeschreibung und Systemumfang

2.1 Der Serviceanbieter stellt dem Anwender eine cloudbasierte Recruiting-Software zur Verfügung, die verschiedene Funktionen und Module zur Unterstützung des Recruiting-Prozesses beinhaltet. Der genaue Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Abonnement und den zusätzlich gebuchten Modulen.

2.2 Die Software wird in verschiedenen Abonnementmodellen angeboten. Die aktuell verfügbaren Abonnementmodelle und deren detaillierter Leistungsumfang sind unter https://personalturm.de/pricing.php einsehbar und werden Bestandteil dieser AGB.

Aktuell verfügbar:

Core-Abonnement:
- Multiposting von Stellenanzeigen (gleichzeitige Veröffentlichung auf mehreren Jobportalen)
- Basis-Reporting zu Stellenanzeigen

2.3 Die detaillierten Leistungsbeschreibungen der einzelnen Module wie Multiposting, Karriereseiten oder Bewerbermanagement sind in den jeweiligen modul-spezifischen Nutzungsbedingungen geregelt.

2.4 Der Serviceanbieter stellt die Software als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt über einen Webbrowser. Eine Installation der Software auf lokalen Systemen des Anwenders ist nicht erforderlich und im Übrigen nicht möglich.

2.5 Der Serviceanbieter ist jederzeit berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, zu verbessern und an geänderte technische oder rechtliche Anforderungen anzupassen. Wesentliche Änderungen des sich dadurch ergebenden Funktionsumfangs werden dem Anwender mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.

3. Registrierung und Vertragsschluss

3.1 Die Nutzung der Software setzt eine Registrierung voraus. Der Registrierungsprozess wird eingeleitet, indem der Anwender das Registrierungsformular ausfüllt und auf "Account anfragen" klickt. Mit dem Absenden der Registrierungsanfrage erklärt der Anwender sein Einverständnis mit diesen AGB und den Datenschutzbestimmungen des Serviceanbieters.

3.2 Nach Eingang der Registrierungsanfrage prüft der Serviceanbieter die Angaben des Anwenders. Die Registrierungsanfrage stellt einen unverbindlichen Antrag des Anwenders dar. Der Serviceanbieter kann Registrierungsanfragen ablehnen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere wenn Anzeichen für eine missbräuchliche Nutzung bestehen oder die Registrierungsangaben unvollständig oder unrichtig sind. Der Vertragsschluss über die Nutzung der Software erfolgt durch Freischaltung des Accounts durch den Serviceanbieter, worüber der Anwender per E-Mail informiert wird. Ab diesem Zeitpunkt kann der Anwender die Funktionen des kostenfreien Core-Abonnements nutzen.

3.3 Im Rahmen der Registrierung erhält der Anwender automatisch Administrator-Rechte für seinen Account. Der Administrator kann weitere Nutzer hinzufügen und diesen unterschiedliche Berechtigungen zuweisen. Der Anwender ist verpflichtet, die Zugangsdaten der von ihm angelegten Nutzer streng vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.

3.4 Der Anwender kann weitere Unternehmen (Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen) in seinen Account integrieren, indem er die Funktion "Weitere Unternehmen hinzufügen" nutzt. Für jedes weitere Unternehmen ist eine separate Prüfung und Freischaltung durch den Serviceanbieter erforderlich. Der Anwender übernimmt nach Freischaltung die vollständige Verantwortung für alle Aktivitäten der weiteren Unternehmen, die seinem Account hinzugefügt wurden.

3.5 Der Wechsel zu einem höherwertigen Abonnement (Upgrade) oder die Buchung zusätzlicher Module erfolgt durch entsprechende Auswahl im Kundenbereich der Software unter "Einstellungen" → "Abonnements verwalten". Der Vertragsschluss über das Upgrade oder zusätzliche Module kommt mit der Bestätigung durch den Anwender und der anschließenden Bestätigung des Serviceanbieters zustande.

3.6 Der Vertragstext (diese AGB und die jeweils geltenden modul-spezifischen Nutzungsbedingungen) wird nach Vertragsschluss nicht separat gespeichert, ist jedoch jederzeit unter https://personalturm.de/agb.php sowie unter den jeweiligen URLs der modul-spezifischen Nutzungsbedingungen abrufbar. Der Anwender kann die aktuell gültigen Vertragsbedingungen jederzeit einsehen, ausdrucken und speichern.

4. Abonnementmodelle und Preise

4.1 Die Software wird in verschiedenen Abonnementmodellen angeboten:

- Core: Basisversion mit Multiposting-Funktion (ohne Systemgebühr)

4.2 Die Preise für die kostenpflichtigen Abonnements richten sich nach der Unternehmensgröße des Anwenders und sind auf der Website des Serviceanbieters einsehbar. Für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern werden individuelle Angebote erstellt. Die aktuelle Preisliste steht im Kundenbereich unter "Preise" zur Verfügung und kann auf Anfrage zugesendet werden.

4.3 Abonnements können je nach Wahl des Anwenders monatlich oder jährlich abgerechnet werden. Bei monatlicher Abrechnung wird die Abonnementgebühr jeweils zum Beginn des Abrechnungsmonats fällig. Bei jährlicher Abrechnung wird der Gesamtbetrag mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.

4.4 Zusätzlich zu den Abonnementgebühren können weitere Kosten für die Nutzung bestimmter Funktionen (z.B. Veröffentlichung von Stellenanzeigen) anfallen. Diese Kosten werden dem Anwender vor der Buchung in einer detaillierten Kostenübersicht angezeigt, die alle Einzelpositionen und den Gesamtbetrag ausweist.

4.5 Der Serviceanbieter stellt dem Anwender nach Abschluss jeder Einzelbuchung unverzüglich eine Rechnung per E-Mail zu. Bei Zahlungen über den Zahlungsanbieter Stripe wird die Rechnung sofort nach der Buchung ausgestellt und die Zahlung erfolgt unmittelbar. Bei Kauf auf Rechnung erfolgt die Rechnungsstellung nach vollständiger Onlineschaltung der Stellenanzeige und beträgt die Zahlungsfrist einheitlich 10 Kalendertage nach Rechnungsdatum.

4.6 Der Serviceanbieter behält sich das Recht vor, jeweils nach eigenem Ermessen zu entscheiden, welche Zahlungsmethoden angeboten werden.

4.7 Bei Zahlungsverzug des Anwenders ist der Serviceanbieter berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren. Die Sperrung entbindet den Anwender nicht von seiner Zahlungspflicht. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der jeweils aktuellen Höhe. Der Anwender verpflichtet sich, im Fall des Zahlungsverzugs die anfallenden Mahn- und Inkassokosten zu tragen. Diese Kosten umfassen mindestens einen Betrag von 5,00 € pro Mahnung. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

4.8 Preisanpassungen:

a) Für monatliche Abonnements behält sich der Serviceanbieter das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen. Preisanpassungen werden dem Anwender mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt und gelten für die folgende Abrechnungsperiode. Bei Preiserhöhungen hat der Anwender das Recht, das Abonnement bis zum Inkrafttreten der Preiserhöhung zu kündigen. Macht der Anwender von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die neuen Preise mit Beginn der folgenden Abrechnungsperiode. Nach erfolgreicher Anmeldung auf der Plattform wird der Anwender auf die Preiserhöhung hingewiesen und zur Bestätigung aufgefordert.

b) Für jährliche Abonnements gilt der vereinbarte Preis für die gesamte Abrechnungsperiode. Preisanpassungen werden dem Anwender mindestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Abrechnungsperiode per E-Mail mitgeteilt und gelten für die folgende Abrechnungsperiode. Bei Preiserhöhungen hat der Anwender das Recht, das Abonnement bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode zu kündigen.

c) Für Multiposting-Buchungen außerhalb von Kontingenten gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angezeigten Preise. Der Serviceanbieter kann diese Preise jederzeit anpassen. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf vom Anwender bereits getätigte Buchungen, sondern gelten nur für zukünftige Buchungen.

d) Bei Kontingenten werden Preisanpassungen nur vorgenommen, wenn sich die Einkaufspreise des Serviceanbieters bei den jeweiligen Portalen ändern. Diese Preisänderungen werden dem Anwender mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt und 1:1 an den Anwender weitergegeben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% innerhalb eines Jahres hat der Anwender das Recht, bestehende Kontingente außerordentlich zu kündigen und erhält eine anteilige Rückerstattung für noch nicht genutzte Einheiten.

5. Laufzeit und Kündigung

5.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Freischaltung des Accounts und läuft auf unbestimmte Zeit.

5.2 Bei monatlicher Zahlungsweise kann das Abonnement jederzeit zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Bei jährlicher Zahlungsweise muss die Kündigung vor Beginn der neuen Abrechnungsperiode erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich das Abonnement automatisch um ein weiteres Jahr.

5.3 Die Kündigung kann durch den Anwender direkt im Account unter "Einstellungen" → "Abonnements verwalten" vorgenommen werden oder in Textform per E-Mail an anzeigen@personalturm.de erfolgen.

5.4 Bei Kündigung eines kostenpflichtigen Abonnements wird der Account nicht gelöscht, sondern auf das kostenfreie Core-Abonnement zurückgestuft, sofern der Anwender nicht ausdrücklich die vollständige Löschung seines Accounts wünscht.

5.5 Jede Partei hat das Recht, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • erheblichen Verstößen gegen diese AGB oder geltendes Recht,
  • Zahlungsverzug des Anwenders von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung,
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei oder Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse,
  • wiederholter Veröffentlichung von rechtswidrigen Inhalten durch den Anwender trotz Abmahnung seitens des Serviceanbieters.

5.6 Nach vollständiger Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten des Anwenders innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Anwender kann während dieser Frist einen Antrag auf Wiederaufnahme der Geschäftsbeziehung stellen. Für eine darüber hinausgehende Aufbewahrung ist eine ausdrückliche Einwilligung des Anwenders erforderlich.

6. Nutzungsrechte und -pflichten

6.1 Der Serviceanbieter räumt dem Anwender für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software ein. Die Nutzung ist auf den vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang beschränkt.

6.2 Der Anwender ist nicht berechtigt:

  • die Software über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen,
  • die Software oder Teile davon zu kopieren, zu dekompilieren oder zu verändern,
  • die Software Dritten zugänglich zu machen oder Dritten Nutzungsrechte daran einzuräumen,
  • die Zugangsdaten an unbefugte Dritte weiterzugeben oder Account-Sharing zu betreiben,
  • Sammel-E-Mail-Adressen (z.B. hr@company.de) für Nutzeraccounts zu verwenden, da dies die eindeutige Identifikation der handelnden Person verhindert. Für spezielle Funktionsaccounts kann der Serviceanbieter in Abweichung davon seine Zustimmung im Einzelfall in Textform erteilen.

6.3 Der Anwender haftet vollumfänglich für sämtliche Inhalte, die er im Portal veröffentlicht. Er gewährleistet, über alle notwendigen Rechte zu verfügen, einschließlich Urheber- und Schutzrechte, die erforderlich sind, um die Inhalte im Rahmen der Nutzung der Software zu verwenden und zu veröffentlichen.

Der Anwender stellt jederzeit sicher, dass die veröffentlichten Inhalte nicht gegen geltendes Recht, insbesondere nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verstoßen.

6.4 Mit der Übermittlung von Inhalten gewährt der Anwender dem Serviceanbieter ein unentgeltliches, übertragbares, nicht-exklusives Recht, die übermittelten Inhalte zu reproduzieren, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu archivieren, zu bearbeiten und in Datenbanken zu integrieren, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist. Der Serviceanbieter ist berechtigt, diese Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen, sofern dies mit der Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Diese Rechteeinräumung ist auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkt.

6.5 Die Nutzung der Software durch den Anwender ist ausschließlich auf die vertraglich vereinbarten Zwecke beschränkt. Jegliche abweichende Nutzung ist untersagt. Insbesondere darf der Anwender keine personenbezogenen Daten an Dritte übermitteln, sofern er nicht ausdrücklich durch die betroffenen Personen dazu ermächtigt wurde.

6.6 Bei einem Verstoß des Anwenders gegen seine Pflichten ist der Serviceanbieter berechtigt, den Zugang des Anwenders zur Software ohne vorherige Ankündigung zu sperren und das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. In einem minder schweren Fall eines Verstoßes durch den Anwender darf der Serviceanbieter betroffene Inhalte deaktivieren, ohne dass ein Anspruch auf Kostenerstattung entsteht.

6.7 Für einzelne Module können in den jeweiligen modul-spezifischen Nutzungsbedingungen weitere besondere Pflichten des Anwenders festgelegt sein. Der Anwender verpflichtet sich, auch diese modulspezifischen Pflichten zu beachten und einzuhalten.

7. Systemverfügbarkeit und Support

7.1 Der Serviceanbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99,9% im Jahresmittel während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage). Mit Ausnahme von Einzelfällen kann die garantierte Verfügbarkeit aufgrund unvorhersehbarer technischer Umstände unterschritten werden. Als Nichtverfügbarkeit gilt eine Situation, in der die Software aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Serviceanbieters liegen, nicht erreichbar oder nicht funktionsfähig ist. Hiervon ausgenommen sind:

a) geplante Wartungsarbeiten, die mindestens 24 Stunden im Voraus gegenüber dem Anwender angekündigt wurden,

b) Notfallwartungen zur Behebung schwerwiegender Sicherheitslücken,

c) Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Serviceanbieters liegen (höhere Gewalt, Störungen im Internet, etc.)

d) Störungen aufgrund fehlerhafter Konfiguration auf Seiten des Anwenders.

Bei Unterschreitung der gewährleisteten Verfügbarkeit hat der Anwender das Recht auf eine anteilige Reduzierung der monatlichen Gebühr entsprechend der Ausfallzeit. Der Serviceanbieter belegt die Verfügbarkeit durch entsprechende Monitoring-Protokolle.

7.2 Wartungsarbeiten werden in der Regel außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt. Sollten Wartungsarbeiten während der Geschäftszeiten notwendig sein, wird der Serviceanbieter den Anwender rechtzeitig per E-Mail informieren.

7.3 Der Serviceanbieter bietet Support über einen integrierten Chat mit KI-Unterstützung sowie über ein Ticketsystem. Die Antwortzeit im Chat beträgt in der Regel unter 30 Minuten während der Geschäftszeiten. Bei der Bearbeitung von Tickets strebt der Serviceanbieter eine Antwortzeit von maximal 72 Stunden an.

7.4 Bei technischen Problemen bemüht sich der Serviceanbieter um eine zeitnahe Behebung innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

7.5 Der Anwender hat keinen Anspruch auf bestimmte Software-Updates oder die Implementierung bestimmter Funktionen. Der Serviceanbieter ist jedoch bestrebt, die Software kontinuierlich zu verbessern und an die Bedürfnisse der Anwender anzupassen.

8. Datenschutz und Datensicherheit

8.1 Der Serviceanbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Anwenders und der von ihm angelegten Nutzer gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Detaillierte Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Serviceanbieters enthalten, die unter https://personalturm.de/datenschutz.php jederzeit abrufbar ist und die integraler Bestandteil dieser AGB ist.

8.2 Der Anwender ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Bewerberdaten verantwortlich. Dabei sind insbesondere die Anforderungen der DSGVO sowie die Vorgaben des § 26 BDSG für die Verarbeitung von Beschäftigten- und Bewerberdaten zu beachten.

8.3 Soweit der Serviceanbieter im Rahmen der Software Bewerberdaten im Auftrag des Anwenders verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO wird dem Anwender vor Beginn der Verarbeitung von Bewerberdaten zur Verfügung gestellt und muss vor der ersten Verarbeitung solcher Daten abgeschlossen werden. Bis zum Abschluss des AVV ist eine Verarbeitung von Bewerberdaten durch den Serviceanbieter nicht möglich. Der AVV regelt insbesondere den Gegenstand, die Art und den Zweck der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen, die Art der verarbeiteten Daten, die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit.

8.4 Die Daten werden auf Servern in Deutschland (Frankfurt) gehostet. Der Serviceanbieter setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Daten vor unberechtigtem Zugriff und vor Verlust zu schützen.

8.5 Der Serviceanbieter ist berechtigt, anonymisierte Nutzungsdaten zu erheben und für eigene Zwecke, insbesondere zur Verbesserung der Software, zu verwenden.

9. Haftung und Gewährleistung

9.1 Der Serviceanbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Serviceanbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Serviceanbieter nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Serviceanbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Serviceanbieters der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf.

9.2 Der Serviceanbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Anwenders nicht eingetreten wäre. Der Anwender ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

9.3 Der Serviceanbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Aktualität der vom Anwender eingestellten Inhalte. Insbesondere übernimmt der Serviceanbieter keine Gewähr dafür, dass die vom Anwender erstellten Inhalte den Anforderungen des AGG oder sonstigen rechtlichen Anforderungen entsprechen.

9.4 Der Serviceanbieter haftet nicht für Investitionen, die der Anwender im Zuge der Nutzung der Software tätigt, insbesondere nicht für Investitionen im Vertrauen auf eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Bewerbungen.

9.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.6 Besondere Haftungsregelungen für einzelne Module können in den jeweiligen modul-spezifischen Nutzungsbedingungen enthalten sein. Diese konkretisieren und ergänzen die hier festgelegten allgemeinen Haftungsregeln, ohne diese aufzuheben.

10. Änderungen der AGB und des Leistungsumfangs

10.1 Der Serviceanbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern, wenn dies erforderlich ist, insbesondere aufgrund von: a) Gesetzesänderungen oder Änderungen der Rechtsprechung mit direkten Auswirkungen auf den Vertrag b) Behebung von Umgehungsmöglichkeiten oder Regelungslücken c) Anpassung an technische Weiterentwicklungen, die für die Funktionalität notwendig sind.

Die geänderten Bedingungen werden dem Anwender mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Anwender nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Der Serviceanbieter wird den Anwender in der Änderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs ist der Serviceanbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.

10.2 Der Serviceanbieter behält sich vor, den Leistungsumfang der Software zu ändern, zu erweitern oder anzupassen. Wesentliche Einschränkungen des Leistungsumfangs werden dem Anwender mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten per Textform mitgeteilt. Als wesentliche Einschränkungen gelten insbesondere die Entfernung von zentralen Funktionalitäten des gebuchten Abonnementmodells. In diesem Fall hat der Anwender das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Serviceanbieters.

11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Leipzig.

11.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen nur der Information. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der übersetzten Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang.

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Regelungslücken.

11.6 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

Stand: März 2025
Personalturm GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 1, 04109 Leipzig