Geschlechtsneutrale Formulierungen in Stellenanzeigen – gesetzeskonform und lohnenswert

Geschlechtsneutrale Formulierungen in Stellenanzeigen – gesetzeskonform und lohnenswert

Noch bis einschließlich Dezember 2018 war es ausreichend, wenn Personalverantwortliche bei dem Schalten von Stellenanzeigen darauf achteten, den Jobtitel durch den Zusatz (m/w) zu ergänzen. Hiermit sollte dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Genüge getan werden, indem weder Männer noch Frauen aufgrund ihres Geschlechtes bei der Jobsuche benachteiligt wurden. Seit Januar 2019 ist es verpflichtend, neben dem weiblichen und männlichen Geschlecht auch das sogenannte dritte Geschlecht miteinzubeziehen und Stellenanzeigen somit geschlechtsneutral zu formulieren. Welche Herausforderungen sich damit für Unternehmen ergeben, wie diese gemeistert werden können und wieso es nicht nur wichtig ist, sich an diese Regelung zu halten, sondern es mit Blick auf einen erfolgreichen Recruiting Prozess auch durchaus lohnenswert sein kann, haben wir für Sie zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

Stellenanzeigen schalten – das AGG als Grundlage

Laut § 1 des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist es das Ziel des Gesetzes, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass Sie dazu verpflichtet sind, für Ihre Angestellten Arbeitsgrundlagen zu schaffen, die in keiner Weise einzelne Personen oder Personengruppen aufgrund der im AGG beschriebenen Merkmale ausgrenzen, benachteiligen oder diskriminieren. Allerdings müssen sich Unternehmen nicht erst mit Beginn eines Arbeitsverhältnisses oder währenddessen an diese Grundlagen halten, sondern bereits im Rahmen des gesamten Recruiting Prozesses. Miteinbegriffen ist hier unter anderem auch die geschlechtsneutrale Formulierung von Stellenanzeigen.

Die Geschlechterangabe „divers“ in Stellenanzeigen

Im Dezember 2018 hat das Bundeskabinett eine Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen und die Geschlechterangaben „männlich“ und „weiblich“ um ein drittes Geschlecht ergänzt. Die Bezeichnung “divers“ soll verhindern, dass intersexuelle Personen diskriminiert werden, indem sie sich gezwungen sehen, sich als männlich oder weiblich einordnen zu lassen, obwohl sie sich keinem dieser beiden Geschlechter angehörig fühlen. Diese Gesetzesänderung brachte unter anderem mit sich, dass Unternehmen bei der Formulierung ihrer Stellenanzeigen nun noch achtsamer vorgehen müssen. Zunächst einmal genügt es nicht mehr, dem Jobtitel die Ergänzung (m/w) für männlich/weiblich beizufügen. Auch ein zusätzliches (d) für divers sollte angeführt werden. Doch wer es genau nehmen will – und das ist nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass Personen, die sich aufgrund der Formulierung in Stellenanzeigen ausgegrenzt fühlen, sich auf das AGG berufen und Klage einreichen können, ratsam – sollte noch einen Schritt weiter denken.

Der geschlechtsneutrale Jobtitel

Die meisten Unternehmen sind dazu übergegangen, bei der Schaltung von Stellenanzeigen den Jobtitel durch den Zusatz (m/w/d) zu ergänzen. Alternativ ist es auch möglich, das (d) beispielsweise durch ein (i) für intersexuell oder ein (gn) für geschlechtsneutral zu ersetzen. Noch besser ist es jedoch, eine Stellenbezeichnung zu wählen, die keine Zweifel daran lässt, dass sich alle Bewerber gleich welchen Geschlechts angesprochen fühlen. Dafür sollten Sie darauf achten, den Jobtitel so neutral wie möglich zu wählen. Bezeichnungen wie beispielsweise Putzfrau sind zu vermeiden. Hier bietet sich alternativ der Begriff Reinigungskraft an. Suchen Sie anstatt einer Kauffrau oder eines Kaufmannes lieber nach Kaufleuten und ersetzen Sie die Stellenbezeichnungen Assistentin und Assistent durch Assistenz. Aber denken Sie im Zweifelsfall immer an den Zusatz (m/w/d). Achten Sie zudem auch im weiteren Verlauf des Recruiting Prozesses darauf, niemanden auszugrenzen. Dies gilt auch für Ihr Auftreten im persönlichen Gespräch und die Formulierung von Absagen.

Welche Vorteile Ihnen geschlechtsneutral formulierte Stellenanzeigen bringen

Auch wenn viele Personalverantwortliche angesichts der gesetzlichen Anforderungen gerne mal den Kopf schütteln – die geschlechtsneutrale Formulierung von Stellenanzeigen kann Unternehmen auch zu interessanten Vorteilen verhelfen. Und dabei geht es längst nicht nur darum, Klagen zu vermeiden oder Schadensersatzansprüche abzuwehren.

Eine positive Außenwirkung des Unternehmens
Das Image ist und bleibt ein wesentlicher Faktor, der den Unternehmenserfolg positiv oder negativ beeinflussen kann. Indem Sie offen demonstrieren, dass Toleranz und Weltoffenheit zu Ihrer Unternehmenskultur gehören, tun Sie schon eine ganze Menge für eine positive Außenwirkung.

Die höhere Mitarbeiterzufriedenheit
Je zufriedener Ihre Mitarbeiter sind, desto bessere Arbeitsresultate können Sie von ihnen erwarten. Das Gefühl, dass sie so akzeptiert werden, wie sie sind, erhöht den Wohlfühlfaktor bei Ihren Mitarbeitern und sorgt somit automatisch für eine gesteigerte Motivation und eine gefestigte Bindung zum Unternehmen.

Bessere Chancen auf mehr talentierte Bewerber
Indem Sie Ihre Stellenanzeigen so formulieren, dass alle qualifizierten Bewerber sich ganz unabhängig von ihrem Geschlecht angesprochen fühlen, steigern Sie Ihre Chancen auf eine höhere Auswahl talentierter Kandidaten.

Bereitet Ihnen die Formulierung geschlechtsneutraler Stellenanzeigen Kopfschmerzen? Dann lassen Sie sich gerne von uns beraten. Gemeinsam mit Ihnen finden wir den passenden Jobtitel und sorgen auch ansonsten für tadellose Texte in Ihren Stellenanzeigen.

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Bei einer kostenfreien Erstberatung geben wir Ihnen gerne eine realistische Einschätzung für Ihre Stellenanzeige. Sie können sich über besten Service freuen, damit Sie Ihren Wunschkandidaten finden.

Ich freue mich auf unser Kennenlernen!

Ihr Ralph Adrian
Experte für Online-Stellenanzeigen bei Personalturm

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Ralph Adrian – Experte für Online-Stellenanzeigen bei Personalturm