Nutzungsbedingungen KI-gestützte Funktionen
Inhaltsverzeichnis
- Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Leistungsbeschreibung und Leistungsgrenzen
- Pflichten des Anwenders
- AGG-Konformität und Verantwortlichkeit
- Haftung
- Freistellung
- Datenschutz und Datenverarbeitung
- Geistige Eigentumsrechte
- Credits, Verfügbarkeit und Änderungen
- Nutzungsgrenzen
- Schlussbestimmungen
Hinweis: Diese Nutzungsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Personalturm GmbH.
1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der KI-gestützten Funktionen der Personalturm GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 1, 04109 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Adrian (nachfolgend „Serviceanbieter" genannt).
1.2 Als „KI-gestützte Funktionen" (nachfolgend „KI-Features") werden alle Funktionen der Software bezeichnet, die unter Einsatz künstlicher Intelligenz maschinell Textvorschläge generieren, analysieren oder optimieren. Hierzu zählen insbesondere:
- die automatisierte Erstellung von Stellenanzeigentexten auf Basis nutzerseitig bereitgestellter Eingaben,
- die Analyse bestehender Stellenanzeigen hinsichtlich Qualität, Struktur und Vollständigkeit,
- die Optimierung von Stellenanzeigen hinsichtlich Sprache, Struktur und Ansprache,
- die iterative Verfeinerung von Texten im Dialog mit dem KI-System.
1.3 Die KI-Features nutzen Sprachmodelle externer Drittanbieter (derzeit: OpenAI, LLC, und Anthropic, PBC; nachfolgend „KI-Anbieter") sowie eigene KI-Agenten des Serviceanbieters. Die KI-generierten Inhalte werden durch Algorithmen erzeugt und stellen keine redaktionelle Leistung des Serviceanbieters dar.
1.4 Der Serviceanbieter kann die eingesetzten KI-Anbieter und KI-Modelle jederzeit wechseln oder ergänzen, soweit dies dem Anwender zumutbar ist. Der Anwender wird hierüber in geeigneter Form informiert.
1.5 Diese Nutzungsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Personalturm GmbH. Begriffe, die in den AGB definiert sind, haben auch in diesen Nutzungsbedingungen die dort festgelegte Bedeutung. Grundlegende Aspekte wie Vertragsschluss, allgemeine Zahlungsbedingungen, Datenschutz und allgemeine Haftungsprinzipien sind in den AGB geregelt und gelten auch für die KI-Features.
1.6 Der Anwender handelt ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (§ 14 BGB).
1.7 Diese Nutzungsbedingungen werden dem Anwender vor der erstmaligen Nutzung der KI-Features zur Kenntnis gebracht. Der Anwender bestätigt die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen durch Aktivierung der entsprechenden Checkbox vor der ersten Nutzung eines KI-Features. Die Bestätigung wird mit Zeitstempel und Nutzer-ID protokolliert.
1.8 Die KI-Features werden ausschließlich zur Unterstützung bei der Texterstellung und -optimierung für Stellenanzeigen eingesetzt. Sie treffen keine automatisierten Entscheidungen über natürliche Personen und werden nicht zur Bewertung, Filterung, Auswahl oder Ablehnung von Bewerbern verwendet. Der Serviceanbieter ordnet die KI-Features daher nicht als Hochrisiko-KI-System im Sinne des Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 ein.
1.9 Der Anwender wird darauf hingewiesen, dass er als Betreiber eines KI-Systems im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) eigene Transparenzpflichten haben kann. Insbesondere kann der Anwender verpflichtet sein, Personen, die mit KI-generierten Inhalten in Berührung kommen (z. B. Bewerber), in geeigneter Weise darüber zu informieren, dass die betreffenden Inhalte ganz oder teilweise durch ein KI-System erzeugt wurden, sofern dies nicht offensichtlich ist. Der Anwender ist für die Einhaltung seiner eigenen gesetzlichen Transparenzpflichten selbst verantwortlich.
2. Leistungsbeschreibung und Leistungsgrenzen
2.1 Der Serviceanbieter schuldet die technische Bereitstellung und Funktionsfähigkeit der KI-Features im Rahmen der vereinbarten Systemverfügbarkeit. Die KI-Features generieren Textvorschläge auf Basis statistischer Sprachmodelle.
2.2 Der Serviceanbieter schuldet ausdrücklich nicht:
a) die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der generierten Texte,
b) die Rechtskonformität der generierten Texte, insbesondere deren Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), dem Nachweisgesetz (NachwG) oder sonstigen arbeitsrechtlichen Vorschriften,
c) die Eignung der generierten Texte für den konkreten Verwendungszweck des Anwenders,
d) eine bestimmte Qualität, Tonalität oder stilistische Konsistenz der generierten Texte,
e) die Freiheit der generierten Texte von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechten.
2.3 KI-generierte Texte können sachliche Fehler, unangemessene Formulierungen oder unbeabsichtigt diskriminierende Inhalte enthalten. Diese systemimmanenten Risiken sind dem Einsatz statistischer Sprachmodelle inhärent. Einzelne derartige Abweichungen stellen keinen Mangel der Leistung dar, sofern (a) sie nicht auf einem technischen Fehler des Serviceanbieters beruhen und (b) der Anwender sie im Rahmen seiner Prüfpflicht nach § 3 erkennen und korrigieren kann. Der Anwender wird auf diese Risiken ausdrücklich hingewiesen.
3. Pflichten des Anwenders
3.1 Der Anwender ist verpflichtet, sämtliche KI-generierten Inhalte vor Veröffentlichung oder sonstiger Verwendung eigenverantwortlich auf inhaltliche Richtigkeit, Rechtskonformität und Eignung für den beabsichtigten Zweck zu prüfen (nachfolgend „Prüfpflicht").
3.2 Die Prüfpflicht umfasst insbesondere:
a) die Überprüfung auf diskriminierende Formulierungen im Sinne des AGG (§ 1 AGG: Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität),
b) die Überprüfung auf sachliche Richtigkeit der Angaben zu Tätigkeit, Anforderungen und Konditionen,
c) die Sicherstellung, dass die Texte den unternehmensspezifischen Anforderungen und der geltenden Rechtslage entsprechen,
d) die Überprüfung auf Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter,
e) die Überprüfung auf irreführende Angaben im Sinne des Wettbewerbsrechts (UWG), insbesondere hinsichtlich Gehältern, Benefits, Arbeitszeiten und sonstigen Konditionen.
3.3 Mit der Veröffentlichung eines KI-generierten oder KI-optimierten Textes übernimmt der Anwender die volle inhaltliche Verantwortung für diesen Text. Der Text gilt ab Veröffentlichung als eigener Inhalt des Anwenders.
3.4 Der Anwender verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten Dritter (insbesondere keine Bewerberdaten) in die KI-Features einzugeben, soweit dies nicht für den bestimmungsgemäßen Gebrauch erforderlich ist.
4. AGG-Konformität und Verantwortlichkeit
4.1 Der Anwender ist als Arbeitgeber im Sinne des § 6 Abs. 2 AGG für die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verantwortlich, insbesondere des Benachteiligungsverbots nach § 7 AGG und der Vorgaben für Stellenausschreibungen nach § 11 AGG. Der Serviceanbieter unterstützt den Anwender hierbei durch implementierte technische Schutzmaßnahmen (insbesondere diskriminierungsminimierende Anweisungen an die KI-Modelle), kann jedoch die Diskriminierungsfreiheit der generierten Inhalte nicht gewährleisten. Die abschließende Prüfung und Freigabe obliegt dem Anwender. Dies gilt unabhängig davon, ob der Stellenanzeigetext ganz oder teilweise durch KI-Features der Software generiert wurde.
4.2 Der Serviceanbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass KI-generierte Texte trotz implementierter technischer Schutzmaßnahmen diskriminierende Formulierungen enthalten können. KI-Systeme basieren auf statistischen Sprachmodellen, die systematische Verzerrungen (Bias) aufweisen können, insbesondere hinsichtlich:
a) geschlechtlich konnotierter Sprache und fehlender gendergerechter Formulierungen,
b) verdeckter Altersdiskriminierung durch Begriffe wie „junges Team", „Digital Native" oder ähnliche Formulierungen,
c) impliziter Benachteiligung von Menschen mit Behinderung durch unnötige physische Anforderungen,
d) Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, insbesondere durch unangemessene Sprachanforderungen,
e) Benachteiligung aufgrund von Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität,
f) sonstiger Verzerrungen hinsichtlich der in § 1 AGG geschützten Merkmale.
4.3 Die KI-Features stellen lediglich ein unterstützendes Werkzeug dar und ersetzen nicht die eigenverantwortliche Prüfung durch den Anwender. Die Verwendung der KI-Features entbindet den Anwender nicht von seiner gesetzlichen Pflicht zur diskriminierungsfreien Stellenausschreibung. Ein Verstoß kann Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach § 15 AGG auslösen, deren Risiko der Anwender trägt. Der Serviceanbieter empfiehlt dem Anwender, die durchgeführte Prüfung der KI-generierten Inhalte sowie etwaige Änderungen zu dokumentieren, um im Streitfall den Nachweis der erfüllten Prüfpflicht führen zu können.
4.4 Der Serviceanbieter empfiehlt dem Anwender, sich bei Unsicherheiten hinsichtlich der AGG-Konformität seiner Stellenanzeigen rechtlich beraten zu lassen. Die KI-Features dienen nicht als Rechtsberatung und ersetzen keine anwaltliche Prüfung.
5. Haftung
5.1 Für die Haftung des Serviceanbieters im Zusammenhang mit den KI-Features gelten die nachfolgenden Bestimmungen, die § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen und konkretisieren.
5.2 Der Serviceanbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Serviceanbieters beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Serviceanbieters beruhen.
5.3 Für Schäden, die aus der inhaltlichen Verwendung KI-generierter Texte durch den Anwender entstehen, haftet der Serviceanbieter nicht, sofern:
a) der Anwender seiner Prüfpflicht nach § 3 dieser Nutzungsbedingungen hätte nachkommen können und
b) der Serviceanbieter die technische Funktionsfähigkeit der KI-Features ordnungsgemäß bereitgestellt hat.
5.4 Insbesondere haftet der Serviceanbieter nicht für Schäden aus AGG-Verstößen, Urheberrechtsverletzungen oder wettbewerbsrechtlichen Verstößen in KI-generierten Texten, soweit der Anwender die betreffenden Texte vor Veröffentlichung hätte prüfen und korrigieren können.
5.5 Für Störungen, Fehler oder Ausfälle der KI-Modelle der externen KI-Anbieter haftet der Serviceanbieter nur, soweit er diese verursacht oder trotz Kenntnis nicht in angemessener Zeit behoben hat. Der Serviceanbieter haftet insbesondere nicht für Änderungen der KI-Modelle durch die KI-Anbieter (z. B. Modell-Updates, geänderte Ausgabequalität oder geänderte Inhaltsfilter), die zu veränderten Ergebnissen führen, sofern der Serviceanbieter den Anwender über wesentliche Änderungen in angemessener Frist informiert.
5.6 Im Falle leichter Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Serviceanbieters auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Anwender in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die KI-Features gezahlte Vergütung. Wesentliche Vertragspflichten im Zusammenhang mit den KI-Features sind ausschließlich die technische Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der KI-Integration, nicht jedoch die inhaltliche Qualität der Ergebnisse.
5.7 Der Serviceanbieter haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.8 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6. Freistellung
6.1 Der Anwender stellt den Serviceanbieter, dessen gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen gegen das AGG oder sonstige Rechtsvorschriften in Stellenanzeigen geltend gemacht werden, die ganz oder teilweise unter Verwendung der KI-Features erstellt wurden, sofern der Anwender seiner Prüfpflicht nach § 3 dieser Nutzungsbedingungen nicht nachgekommen ist.
6.2 Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten.
6.3 Der Anwender ist verpflichtet, den Serviceanbieter unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter zu informieren, die im Zusammenhang mit über die KI-Features generierten Stellenanzeigen stehen.
6.4 Die Freistellungspflicht entfällt oder reduziert sich anteilig, soweit der Serviceanbieter den Verstoß zu vertreten hat, insbesondere wenn ein technischer Fehler der KI-Features ursächlich für den rechtswidrigen Inhalt war oder wenn der Serviceanbieter seinen eigenen Sorgfaltspflichten zur Minimierung von Diskriminierungsrisiken nicht nachgekommen ist.
7. Datenschutz und Datenverarbeitung
7.1 Im Rahmen der KI-Features werden die vom Anwender eingegebenen Daten (insbesondere Stellenanzeigentexte, Unternehmensangaben und Anforderungsprofile) an die unter § 1 Abs. 3 genannten KI-Anbieter zur Verarbeitung übermittelt.
7.2 Der Anwender wird darauf hingewiesen, keine personenbezogenen Daten in die Eingabefelder der KI-Features einzugeben, soweit dies nicht für den Zweck der Texterstellung erforderlich ist. Insbesondere sollen keine Namen, Kontaktdaten oder sonstige Daten identifizierbarer natürlicher Personen eingegeben werden, soweit dies vermeidbar ist.
7.3 Der Serviceanbieter hat mit den KI-Anbietern Vereinbarungen geschlossen, die sicherstellen, dass Eingabedaten nicht zum Training der KI-Modelle verwendet werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Serviceanbieters.
7.4 Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt, gelten die gesondert geschlossenen Auftragsverarbeitungsverträge.
7.5 Die Verarbeitung der Eingabedaten durch die KI-Anbieter kann eine Übermittlung in Drittstaaten (derzeit: USA) beinhalten. Der Serviceanbieter stellt sicher, dass für diese Übermittlung ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist, insbesondere durch den Abschluss von Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c) DSGVO. Soweit die KI-Anbieter zusätzlich unter dem EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO) zertifiziert sind, wird hierdurch ein ergänzendes Schutzniveau gewährleistet. Es wurden Transfer Impact Assessments (TIA) durchgeführt. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung dargestellt.
7.6 Der Serviceanbieter protokolliert die Nutzung der KI-Features in angemessenem Umfang, insbesondere den Zeitpunkt der Nutzung, die Art der genutzten Funktion, das verwendete KI-Modell sowie den Credit-Verbrauch. Die Protokolldaten werden für einen Zeitraum von 12 Monaten gespeichert und anschließend automatisiert gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
7.7 Der Serviceanbieter behandelt sämtliche vom Anwender in die KI-Features eingegebenen Daten vertraulich. Eine Nutzung dieser Daten über die Bereitstellung der KI-Features hinaus findet nicht statt. Insbesondere werden Eingabedaten nicht zur Generierung von Texten für andere Anwender verwendet.
7.8 Die KI-Features treffen keine automatisierten Entscheidungen im Sinne des Art. 22 DSGVO. Die generierten Texte sind Vorschläge, die der menschlichen Prüfung und Entscheidung des Anwenders bedürfen.
8. Geistige Eigentumsrechte
8.1 An den durch die KI-Features generierten Texten bestehen nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung in der Regel keine Urheberrechte im Sinne des § 2 UrhG, da es sich um maschinell generierte Inhalte ohne persönliche geistige Schöpfung handelt. Sofern im Einzelfall durch die Bearbeitung seitens des Anwenders ein urheberrechtlich geschütztes Werk entsteht, stehen die Rechte daran dem Anwender zu. Der Serviceanbieter räumt dem Anwender ungeachtet der urheberrechtlichen Einordnung das umfassende, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die generierten Texte für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen.
8.2 Der Serviceanbieter kann nicht gewährleisten, dass die generierten Texte frei von Rechten Dritter sind. Das Risiko der Verletzung von Rechten Dritter trägt der Anwender im Rahmen seiner Prüfpflicht nach § 3.
8.3 Der Anwender räumt dem Serviceanbieter das Recht ein, die vom Anwender eingegebenen Daten zum Zweck der Bereitstellung der KI-Features zu verarbeiten und an die KI-Anbieter zu übermitteln.
9. Credits, Verfügbarkeit und Änderungen
9.1 Die Nutzung der KI-Features erfolgt auf Basis eines Credit-Systems. Die konkreten Credit-Kosten pro Funktion werden dem Anwender vor der Nutzung angezeigt.
9.2 Der Serviceanbieter schuldet die Bereitstellung der KI-Features nach Maßgabe der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Qualität oder ein bestimmtes Ergebnis der KI-generierten Inhalte besteht nicht.
9.3 Der Serviceanbieter ist berechtigt, die KI-Features weiterzuentwickeln oder zu ändern. Bei wesentlichen Änderungen wird der Anwender mit angemessener Frist vorab informiert. Eine vollständige Einstellung der KI-Features wird dem Anwender mindestens drei Monate vor dem geplanten Einstellungsdatum angekündigt. Nicht verbrauchte, kostenpflichtig erworbene Credits werden im Falle einer vollständigen Einstellung anteilig erstattet.
9.4 Vorübergehende Nichtverfügbarkeit der KI-Features, insbesondere aufgrund von Störungen bei den KI-Anbietern, stellt keinen Mangel der Hauptleistung dar, sofern die übrigen Funktionen der Software hiervon unberührt bleiben.
9.5 Sollte ein KI-Anbieter seine Dienste dauerhaft einstellen oder der Serviceanbieter die Zusammenarbeit mit einem KI-Anbieter beenden, ist der Serviceanbieter berechtigt, auf alternative KI-Anbieter umzustellen. Der Anwender wird hierüber informiert. Ist eine gleichwertige Bereitstellung der KI-Features nicht möglich, gelten die Regelungen des Abs. 3 zur Einstellung entsprechend.
10. Nutzungsgrenzen
10.1 Die Nutzung der KI-Features ist im Rahmen des jeweiligen Tarifs auf ein angemessenes Nutzungsvolumen begrenzt. Die konkreten Kontingente ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung.
10.2 Der Anwender verpflichtet sich, die KI-Features nicht missbräuchlich zu nutzen. Missbräuchlich ist insbesondere:
a) die systematische Extraktion oder Reproduktion der Ergebnisse zum Aufbau eigener KI-Modelle oder Datenbanken,
b) die Nutzung für Zwecke außerhalb des Personalrecruitings,
c) die bewusste Eingabe rechtswidriger oder diskriminierender Anweisungen,
d) Versuche, die technischen Schutzmechanismen der KI-Features zu umgehen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Für Änderungen dieser Nutzungsbedingungen gilt das in § 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Verfahren entsprechend. Die geänderten Bedingungen werden dem Anwender mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Anwender nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Der Serviceanbieter wird den Anwender in der Änderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist gesondert hinweisen.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Regelungslücken.
11.3 Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
11.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Leipzig.
11.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.6 Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung des Serviceanbieters.
Transparenzhinweis gemäß Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)
Die KI-gestützten Funktionen der Software nutzen große Sprachmodelle (Large Language Models) zur automatisierten Texterstellung. Es kommen derzeit Modelle der Anbieter OpenAI, LLC (USA) und Anthropic, PBC (USA) sowie eigene KI-Agenten zum Einsatz. Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten KI-Modelle ist in der Datenschutzerklärung einsehbar. Die generierten Inhalte werden innerhalb der Software als KI-generiert gekennzeichnet.
Das eingesetzte KI-System dient ausschließlich der Texterstellung und -optimierung für Stellenanzeigen. Es trifft keine automatisierten Entscheidungen über natürliche Personen und führt keine Bewertung, Filterung oder Vorauswahl von Bewerbern durch. Eine Einordnung als Hochrisiko-KI-System im Sinne des Art. 6 i.V.m. Anhang III der KI-Verordnung liegt nach Auffassung des Serviceanbieters nicht vor.
Der Anwender interagiert bei der Nutzung der KI-Features mit einem automatisierten System, nicht mit einem menschlichen Berater.
Der Serviceanbieter implementiert technische Maßnahmen zur Minimierung von Diskriminierungsrisiken in KI-generierten Texten, einschließlich prompt-basierter Schutzmechanismen und regelmäßiger Qualitätsprüfungen. Diese Maßnahmen können systembedingte Verzerrungen jedoch nicht vollständig ausschließen. Die eigenverantwortliche Prüfung durch den Anwender bleibt daher unerlässlich.
Stand: März 2025
Personalturm GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 1, 04109 Leipzig